Acceptable Use Policy (AUP)
§ 1 Geltungsbereich und Grundsätze
(1) Diese Acceptable Use Policy (AUP) regelt die zulässige Nutzung der Ports, des Peering LAN und der Dienste des frankonIX und des Virtual Data Exchange (VDX). Betreiber ist die handily networks GmbH (nachfolgend „Betreiber").
(2) Die AUP ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen (ToS). Ergänzend gilt die Acceptable Use Policy der handily networks GmbH für alle Leistungen, die über das Peering LAN hinausgehen.
(3) Der Teilnehmer ist für jeglichen Verkehr verantwortlich, der über seinen Port oder seine Sessions in das Peering LAN gelangt — auch für Verkehr seiner Kunden.
(4) Jeder Resold Member und jeder über das Fabric erbrachte Dienst eines Teilnehmers benötigt eine eigene Reseller-/Marketplace-Einheit, bestehend aus einem eigenen VLAN, einer eigenen registrierten MAC-Adresse und eigenen BGP-Sessions. Mehrere Resold Member oder Dienste über dieselbe Einheit abzuwickeln ist unzulässig.
§ 2 Zulässige Nutzung des Peering LAN
(1) Das Peering LAN dient ausschließlich dem Austausch von IP-Verkehr zwischen den Teilnehmern auf Grundlage von BGP-Sessions (Route-Server oder bilateral).
(2) Zulässig sind Ethernet-Frames mit den Ethertypes IPv4 (0x0800), ARP (0x0806) und IPv6 (0x86DD). Jeglicher Verkehr muss von der registrierten MAC-Adresse des Ports ausgehen.
(3) Verkehr darf nur an Teilnehmer gesendet werden, die dem Absender eine passende Route angekündigt haben. Das Peering LAN darf nicht als Transitweg für fremde Ziele ohne entsprechende Route genutzt werden.
§ 3 Unzulässige Protokolle und Verkehrsarten
Im Peering LAN unzulässig sind insbesondere:
a) Spanning Tree (STP, RSTP, MSTP) und andere Layer-2-Kontrollprotokolle,
b) Discovery-Protokolle wie CDP, LLDP, EDP sowie herstellerspezifische Nachbarschaftsprotokolle,
c) DHCP, BOOTP, Router Advertisements und Router Solicitation (IPv6) sowie IGMP/MLD-Anfragen,
d) Interior-Gateway-Protokolle (z. B. OSPF, IS-IS, RIP, EIGRP),
e) Proxy-ARP, ICMP-Redirects und gerichteter Broadcast,
f) Multicast und Broadcast außer ARP und IPv6 Neighbor Discovery,
g) QinQ und jegliche weitere VLAN-Tags auf dem Port, sofern nicht ausdrücklich vereinbart,
h) Verkehr mit Quelladressen, die der Teilnehmer nicht berechtigt nutzt (Spoofing).
§ 4 Adress- und Routing-Hygiene (IRR, RPKI)
(1) Der Teilnehmer kündigt nur Präfixe an, für die er selbst oder seine Kunden berechtigt sind, und dokumentiert sie im IRR (AS-SET bzw. Route-Objekte).
(2) Der Teilnehmer pflegt für seine Präfixe nach Möglichkeit gültige ROAs und filtert eingehende Routen mindestens nach RPKI-Status „invalid".
(3) Die Adressen des Peering LAN dürfen nicht in andere Netze weiterverbreitet (re-announced) werden.
(4) Der Next-Hop jeder Route muss die dem Teilnehmer zugewiesene Adresse im Peering LAN sein.
§ 5 MAC-Adressen und Layer-2-Verhalten
(1) Je Port ist genau eine MAC-Adresse zugelassen, die der Teilnehmer bei der Bereitstellung angibt. Der Betreiber filtert den Port auf diese Adresse; Frames anderer Absenderadressen werden verworfen.
(2) Ein Wechsel der MAC-Adresse, etwa nach einem Routertausch, ist dem Betreiber vorab mitzuteilen. Der Betreiber stellt den Filter innerhalb seiner Servicezeiten um.
(3) Der Port darf nicht an ein Layer-2-Netz des Teilnehmers angeschlossen werden, über das weitere Geräte mit dem Peering LAN kommunizieren könnten.
§ 6 Missbrauch, Sicherheitsvorfälle und DDoS
(1) Unzulässig ist jede Nutzung, die die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität des frankonIX, der Route-Server oder der Netze anderer Teilnehmer beeinträchtigt, insbesondere Denial-of-Service-Angriffe, das Abfangen oder Umleiten fremden Verkehrs (Route Hijacking) und das Ankündigen fremder Präfixe.
(2) Wird der Teilnehmer Ziel oder Ausgangspunkt eines Angriffs, der das Peering LAN beeinträchtigt, informiert er den Betreiber unverzüglich und wirkt an der Abwehr mit.
(3) Der Betreiber darf zur Abwehr einer akuten Gefahr Verkehr filtern, umleiten oder Ports und Sessions vorübergehend abschalten.
§ 7 Meldewege, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten
(1) Der Teilnehmer hält einen technischen Kontakt (NOC) bereit, der für Störungen und Sicherheitsvorfälle erreichbar ist, und trägt ihn in der PeeringDB ein.
(2) Meldungen des Betreibers zu Verstößen gegen diese AUP beantwortet der Teilnehmer unverzüglich. Bei Vorfällen, die das Peering LAN akut beeinträchtigen, wirkt er sofort an der Beseitigung mit.
(3) Der Betreiber ist für Störungs- und Missbrauchsmeldungen unter support@frankonix.de bzw. abuse@handily.network erreichbar.
§ 8 Maßnahmen bei Verstößen
(1) Bei Verstößen fordert der Betreiber den Teilnehmer zur Abhilfe auf und setzt eine angemessene Frist.
(2) Gefährdet ein Verstoß den Betrieb des Peering LAN oder die Netze anderer Teilnehmer, darf der Betreiber den Port, einzelne Sessions oder einzelne Präfixe ohne vorherige Frist sperren. Er informiert den Teilnehmer unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald die Ursache beseitigt ist.
(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Betreiber den Vertrag nach den ToS außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Sanktions- und Exportkontrollvorgaben
(1) Der frankonIX und der VDX stehen keinen Personen, Unternehmen oder Netzen offen, die nach den Sanktionsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland gelistet sind oder ihren Sitz in einem Staat haben, für den entsprechende Beschränkungen gelten.
(2) Der Teilnehmer versichert, dass er und die von ihm angebundenen Netze diesen Beschränkungen nicht unterliegen, und informiert den Betreiber unverzüglich, wenn sich daran etwas ändert. Der Betreiber darf den Zugang in diesem Fall sofort beenden.